Gebühren
Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG bestimmt, dass sich die Höhe der Vergütung nach der Höhe des Gegenstandswertes, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt sowie dem Umfang der Tätigkeit berechnet.
Darüber hinaus ist es möglich, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die dann den im RVG vorgeschriebenen Regelungen vorgeht.
In steuerrechtlichen Angelegenheiten hat der Rechtsanwalt die Wahl, die Gebühren nach dem RVG oder der Gebührenordnung für Steuerberater abzurechnen.
Bei einem ersten Beratungsgespräch beträgt – ausnahmsweise unabhängig von dem Gegenstandswert – die Gebühr höchstens 190,– € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Ob und in welcher Höhe die Gebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Eine Deckungsanfrage kann auf Wunsch bei Ihrer Rechtschutzversicherung von uns eingeholt werden.
Die Regelungen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind auf der Internetseite unter www.brak.de zu finden.