Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die sich zwischen dem Mieter und Vermieter ergeben. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn vertragliche Regelungen unvollständig sind oder zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Vorschriften abgewichen wird.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Mietrechts sind:

Die Beratung, Ausgestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen.

Wir beraten und vertreten Sie als Mieter oder Vermieter, Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümerverwaltung in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Mietminderung wegen Mangel, Kündigung, Überprüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen.

Ihr Ansprechpartner für sämtliche mietrechtlichen Fragen ist:

Rechtsanwältin Saskia Meier