Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Der Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst:

  • Korruption
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Untreue
  • Diebstahl geistigen Eigentums

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind:

Die Vertretung und Beratung im Falle eines Strafverfahrens.

Ihr Ansprechpartner für sämtliche wirtschaftsstrafrechtliche Fragen ist:

Rechtsanwalt Dr. Wolf Meier