Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist eine Art Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die zum Zeitpunkt der Tat von der Rechtsordnung entweder als Kind im Alter vom 14. bis 18. Lebensjahr oder Heranwachsender im Alter vom 18. bis 21. Lebensjahr angesehen werden. Geleitet wird das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt, z.B. durch zeitnahe und erzieherische Maßnahmen, etwa die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder die Ableistung von Sozialstunden oder eines sozialen Trainingskurses (z. B. in Form eines Anti-Gewalt-Trainings).
Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Jugendstrafrechts sind:
Die Vertretung und Beratung im Falle eines Strafverfahrens.
Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Jugendstrafrechts ist: