Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Beziehungen, die sich aufgrund von Eheschließung oder Verwandtschaft ergeben.

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Bereichen; u.a. gehören dazu das Eherecht, Scheidungsrecht, das Lebenspartnerschaftsrecht sowie das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht und die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie das Gewaltschutzrecht. Zudem kann das Familienrecht von vielen anderen Rechtsgebieten beeinflusst werden, wie z.B. das Steuerrecht oder das Erbrecht.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Familienrechts sind:

Die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen vor und während der Ehe und die Gestaltung familiengesellschaftsrechtlicher Verträge.

Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Diese können eine Vielzahl von Konsequenzen mit sich ziehen, z. B. müssen Regelungen getroffen werden hinsichtlich:

  • Verteilung des Hausrats
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangs- und Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die sich aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen ergeben, wie z. B.:

  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt)
  • Elterliche Sorge
  • Abstammung (Adoption, Vaterschaftsanfechtung)

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Wir unterstützen Sie in Bereichen des Gewaltschutzes. Z. B kann bei Gewaltübergriffen, der Androhung von Gewalt und massiven Belästigungen bei Gericht ein Kontakt- und Näherungsverbot für Sie erwirkt werden.

Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Familienrechts ist:

Rechtsanwältin Saskia Meier-Schlüren

Für weitere Informationen zum Thema Scheidung www.scheidung.org