Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Inhaltlich wird unter Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) unterschieden.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Arbeitsrechts sind:

Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, z. B. Kündigung, Kündigungsschutzklage, Zeugnis.

Ihr Ansprechpartner für sämtliche arbeitsrechtliche Fragen ist:

Rechtsanwältin Saskia Meier-Schlüren