Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Bau- und Architektenrecht

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Baurechts sind:

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich auf dem gesamten Gebiet des privaten und öffentlichen Bau- und Architektenrechts, insbesondere übernehmen wir für Sie die Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen, die Geltendmachung oder Abwehr von Werklohnforderungen sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen.

Wir sind in gleichem Maße für Bauunternehmen, Bauträger, Ingenieure und Architekten tätig, wie für private Bauherren.

Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Prüfung von Architektenverträgen bei der Geltendmachung und/oder Abwehr von Honorarforderungen sowie Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit der WOKO Baugesellschaft sind uns die Abläufe einer jeden Bauphase genauestens bekannt und können im Bedarfsfalle weitere Spezialisten hinzuziehen.

Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Baurecht ist:

Rechtsanwalt Dr. Wolf Meier