Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis verschiedener Gesellschaftsformen; es wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrechts sind:

Wir beraten Personen- und Kapitalgesellschaften in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, von der Gründung und der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, dem Anteilserwerb einer bereits bestehenden Gesellschaft bis hin zu einer möglichen Liquidation.

Wir übernehmen für Sie die Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Schwerpunkte unserer Arbeit sind die laufende Beratung und Betreuung von Unternehmen, auch beraten wir Sie zu geeigneten Regelungen bei der Unternehmensnachfolge.

Ihr Ansprechpartner für sämtliche gesellschaftsrechtliche Fragen ist:

Rechtsanwalt Dr. Wolf Meier