Dr. Meier & Partner
Rechtsanwälte

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Erblassers mit seinen Erben vor und nach dem Erbfall.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Erbrechts sind:

Die Beratung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis).

Die Beratung hinsichtlich einer möglichen vorweggenommenen Erbfolge (wie Gestaltung von Übergabeverträgen, Schenkungen, Unternehmensnachfolgeplanung).

Wir beraten und vertreten Sie bei Erbschaftsstreitigkeiten; diese können Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten treffen.

Wir betreuen Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses bei Erbengemeinschaften.

Wir beraten Sie hinsichtlich einer Vorsorgeplanung für Alter und Krankheit (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen).

Ihr Ansprechpartner für sämtliche erbrechtliche Fragen ist:

Rechtsanwalt Dr. Wolf Meier