Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Der Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst:
- Korruption
- Insolvenzdelikte
- Steuerstrafrecht
- Untreue
- Diebstahl geistigen Eigentums
Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind:
Die Vertretung und Beratung im Falle eines Strafverfahrens.
Ihr Ansprechpartner für sämtliche wirtschaftsstrafrechtliche Fragen ist: